Der selbständige Buchhalter ist ein seit 1982 im Steuerberatungsgesetz
(§6, Nr. 3 und 4, keine Erteilung von Steuer- und Rechtsberatung) verankerter Dienstleister.
Zu seinen Basisleistungen gehören das Kontieren der lfd. Geschäftsvorfälle
eines Betriebes und das Erfassen und Auswerten.
Die Offene-Posten-Verwaltung ist die Basis eines effektiven Mahnwesens
und pünktlichen Zahlungsablaufs, das bringt Geld und Liquidität.
Als selbstständiger Buchhalter arbeiten wir sowohl in unserem eigenem Büro
als auch vor Ort bei dem Kunden, je nach Wunsch des Kunden.
Desweiteren umfassen unsere Leistungen folgendes: